Fickus und Fickus Steuerberater Köln

Newsticker

8. Sonderausgabe zum Corona-Virus Sekretariat | 06.04.2020

 

Endlich – 100% Risikoübernahme für Mittelstandskredite

Seit heute ist es klar: Die KfW übernimmt offenbar jetzt das volle Haftungsrisiko für Kreditausreichungen an den Mittelstand infolge von Corona. Die bisher nur sehr zögerlich gestartete „unbegrenzte Kreditgewährung“ der Geschäftsbanken dürfte damit bald der Vergangenheit angehören. Eine sehr gute Nachricht für viele Unternehmen, die dieser Tage wegen Corona unter hohem Finanzierungs- und Zeitdruck stehen. Mehr Infos: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/konjunktur/corona-kfw-uebernimmt-risiko-fuer-hilfskredite-fuer-mittelstand-16714117.html

 

Corona und Cyberangriffe – Bitte nicht anstecken!

Es mußte ja so kommen in diesen hektischen Zeiten. Die Polizei warnt vor betrügerischen E-Mails, die momentan mit dem Betreff „Kurzarbeitergeld“ versandt werden. In den Mails werden Daten des Unternehmens und von Mitarbeitern abgefragt. Auch enthalten die Mails diverse Links, die angeblich zu Videos und Hilfen zur Berechnung von Kurzarbeitergeld führen. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um sogenannte Phishing-Links, die keinesfalls angeklickt werden sollten. Mehr Infos:

https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/bundesagentur-fuer-arbeit-warnt-gefaelschte-mails-betrug.html

Vorgenannte Masche ist nur ein Bespiel für das, was Cyberkriminelle in Zeiten von Corona so alles vom Zaun brechen. Wir möchten keine Panik schüren, aber in Zeiten von Corona läuft noch viel mehr als bisher über das Internet und auch hier gilt jetzt ganz besonders: Bitte nicht anstecken! Mehr Infos z.B. unter:

https://www.zurich.de/-/media/project/zwp/germany/docs/downloads/ueber-uns/zh27859d-2003_zurich_infosheet_risk_insights_cyber_kmu_a4_cc20_d_ex_low.pdf?la=de-de&hash=15A9DA49FDAC4F0F4B7DCB3815DC4F74

 

Beratungs-Zuschuß für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und eine Unternehmensberatung benötigen. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuß für eine Beratungsleistung in Höhe von maximal 4.000 Euro. Der Zuschuß betrifft nicht die klassischen Steuerberatungsleistungen, sondern betriebswirtschaftlich orientierte Beratungen wie z.B. die Erstellung von Sanierungs- und Liquiditätskonzepten. Mehr Infos:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106

 

Antrag auf Erlaß der Grundsteuer

Keine große Sache, aber wir möchten es Ihnen trotzdem kurz vorstellen: Im Zusammenhang mit Corona muß sich mancher Vermieter auf Mietausfälle einrichten, die ihm die Krise sozusagen als höhere Gewalt beschert. Eine Möglichkeit der steuerlichen Entlastung kann hier der Erlaß der Grundsteuer nach § 33 GrStG bieten. Ein Erlaß von 25% der Steuer kommt in Betracht, wenn der Mietausfall mehr als 50% der üblichen Jahresmiete beträgt. Der Erlaß steigt auf 50%, wenn die übliche Jahresmiete vollständig ausfällt. Der Antrag muß bis zum 31.03. des Folgejahres gestellt werden. Hoffen wir, daß Sie als Vermieter hiervon keinen Gebrauch werden machen müssen.