Fickus und Fickus Steuerberater Köln

Newsticker

Newsticker Steuern Juli - August 2020 Sekretariat | 31.08.2020

 

Corona – Ein Zwischenfazit

Noch Ende Februar bewertete das Robert-Koch-Institut das Risiko der COVID-19-Pandemie für die Bevölkerung in Deutschland als „gering bis mäßig“. Seither ist ein halbes Jahr vergangen und man kann sagen, daß es sich hier um eine grandiose Fehleinschätzung gehandelt hat. Ende August nun meldet das Statistische Bundesamt einen „beispiellosen Einbruch der deutschen Wirtschaft“ mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im zweiten Quartal um 9,7 Prozent. Das ist der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen Berechnungen 1970. Glücklicherweise hat sich seit der Schockstarre aus dem Frühjahr das Geschäftsklima schon wieder etwas verbessert.

Wir haben in den vergangenen Monaten über die zahlreichen Hilfsmaßnahmen berichtet, die von Regierung und Parlament auf den Weg gebracht wurden. Nach unserer Einschätzung hat die massive Ausweitung des Kurzarbeitergeldes bei weitem den größten Effekt gehabt. Nicht zuletzt deshalb ist die Verlängerung der Maßnahme bis ins Jahr 2022 schon in der Mache. Andere Maßnahmen waren aus unserer Sicht weniger wirksam. So hat die Mehrwertsteuersenkung zunächst einmal viel Arbeit für die Unternehmen mit sich gebracht, die ihre Systeme in kürzester Zeit auf die neuen Steuersätze umstellen mußten. Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat die Senkung der Mehrwertsteuer aber so gut wie keinen Effekt auf das Konsumverhalten gehabt. Die Corona-Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen haben bereits zu viel Verdruß geführt. So waren Betrüger sehr schnell mit Scheinfirmen am Start und haben massiv Gelder abgegriffen. Leider sahen sich aber auch viele redliche Unternehmer schon bald nach Auszahlung der Gelder mit Rückforderungsansprüchen der Behörden konfrontiert. Sicher auch deshalb sind die für die Soforthilfe bereitgestellten Mittel bis heute bei weitem noch nicht abgerufen. Die Lufthansa wurde zwar mit neun Milliarden Euro vor der Pleite bewahrt, aber Vorstand und Betriebsrat streiten sich weiter über die Geschäftspolitik, als ob nichts gewesen wäre.

Die positiv eingefärbten Zukunftsprognosen aus Politik und Wirtschaft haben etwas vom Pfeifen im Walde. Sicherheitshalber wird aber auch schon einmal über flankierende Maßnahmen im Insolvenzrecht nachgedacht. Nicht nur sollen die Erleichterungen in puncto Insolvenzantragspflicht für Krisenunternehmen verlängert werden. Wer es trotzdem nicht geschafft hat und in Insolvenz gehen muß, der soll nach einem aktuellen Beschluß der Bundesregierung die Restschuldbefreiung künftig schon nach drei und nicht erst nach sechs Jahren erhalten.

 

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft

Am 30.06.2020 wurde das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Gesetz wurde unter anderem umgesetzt:

Wie hinlänglich bekannt - Der Umsatzsteuersatz wird befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % gesenkt.

Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 deutlich ausgeweitet. Voraussichtliche Verluste des Jahres 2020 können zudem schon zur Reduzierung der Steuervorauszahlungen 2019 genutzt werden.

Investitionen sollen gefördert werden durch die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von maximal 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Bei der Gewerbesteuer wird ab 2020 die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer leicht verbessert und der Freibetrag für die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Leasing etc. wird von 100.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht.

Familien und Alleinerziehende erhalten Vorteile in Form eines einmaligen Kinderbonus von 300 EUR sowie der Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (befristet auf zwei Jahre) von derzeit 1.908 EUR auf 4.008 EUR.

 

Zweites Familienentlastungsgesetz in Umsetzung

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund
12 Mrd. Euro im Jahr. Unter anderem folgende Maßnahmen finden sich im Gesetzentwurf:

Zum 1. Januar 2021 wird das Kindergeld monatlich um 15 EUR erhöht. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen von 7.812 EUR auf 8.388 EUR.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022 angehoben.

Der Steuertarif wird zur Milderung der sogenannten kalten Progression abgeflacht.

Der Abzug von Unterhaltsleistungen wird ab 2021 von 9.408 EUR auf 9.696 EUR und ab 2022 auf 9.984 EUR angehoben.

 

Maklerkosten müssen künftig geteilt werden

Maklerkosten für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen nach einer Ende diesen Jahres in Kraft tretenden gesetzlichen Neuerung vom Käufer nur noch zu höchstens 50% getragen werden. Es ist also künftig nicht mehr ohne weiteres möglich, die Maklerkosten vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Der Käufer bleibt nur dann noch zur alleinigen Tragung der Maklerkosten verpflichtet, wenn alleine er den Makler beauftragt hat.

 

Übersetzungstool in 27 Sprachen

Das wollen wir Ihnen nicht vorenthalten - Alle kleinen und mittleren Unternehmen in Europa können ab sofort das Maschinenübersetzungstool „eTranslation“ der Europäischen Kommission kostenlos nutzen. Mit dem Tool können Unterlagen und Texte in 27 Sprachen übersetzt werden. Wir haben es einmal ausprobiert und können sagen, daß es wirklich benutzerfreundlich ist. Ganze PDF-Dokumente können in das Tool hochgeladen werden und nach kurzer Zeit ist die Übersetzung fertig. Auch Fließtexte kann man eingeben oder aus Word etc. in das Tool hineinkopieren. Vertraulichkeit und Sicherheit aller übersetzten Daten sind dabei gewährleistet Mehr Infos: https://ec.europa.eu/cefdigital/wiki/display/CEFDIGITAL/eTranslation+for+SMEs

 

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