Fickus und Fickus Steuerberater Köln

Newsticker

Newsticker Steuern Oktober 2020 Sekretariat | 29.10.2020

 

Der neue Lockdown

Es wird wieder spannend. Gestern Abend haben wir die Ankündigung unserer Kanzlerin für den November-Lockdown vernommen. Gleichzeitig steht unser Finanzminister mit den nächsten 10 Milliarden parat, um die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Branchen zu mildern. Da von Umsatzentschädigungen bis zu 75% die Rede ist, scheint uns diese Zahl doch recht optimistisch. Hoffen wir, daß Herr Scholz Recht behalten wird. Und hoffen wir, daß es mit einem Monat getan sein wird.

 

Corona und Arbeitszimmer – Geschäftsführer Achtung!

In der derzeitigen Corona-Krise erlebt das Home-Office einen absoluten Boom. In diesem Zusammenhang wird zum Teil auch darüber nachgedacht, daß der Arbeitgeber einen Kostenersatz für das Arbeitszimmer leistet, der nach Möglichkeit auch noch steuerfrei ausbezahlt werden soll. Gerade bei GmbHs sind solche Überlegungen verbreitet, denn der Alleingesellschafter hat mal schnell einen solchen Vertrag mit „seiner“ GmbH abgeschlossen. Dieses Modell halten wir für hochgefährlich, denn es führt in den meisten Fällen unweigerlich zu einer sogenannten Betriebsaufspaltung. Damit würde das Arbeitszimmer zu steuerlichem Betriebsvermögen, die GmbH-Anteile ebenso und es blüht auch die Rechtsfolge der umsatzsteuerlichen Organschaft. Allesamt ganz fiese Steuerthemen, um die man am besten einen großen Bogen macht.

 

Steuerfestsetzung „gegen Unbekannt“ höchstrichterlich abgesegnet

Sehr interessant – Steuern können auch „gegen Unbekannt“ festgesetzt werden. Das hätten wir nicht gedacht. Der Bundesfinanzhof hat es aber so entschieden. Hintergrund war ein Erbfall und es war dem Nachlaßpfleger nicht gelungen, die Erben zu ermitteln. Deshalb setzte das Finanzamt kurz und knackig ein paar Steuerbescheide „gegen Unbekannt“ in die Welt. Der Nachlaßpfleger verstand die Welt nicht mehr und klagte sich bis zum BFH durch. Dieser urteilte, daß das so in Ordnung geht. Voraussetzung ist jedoch, daß der Nachlaßpfleger nach dem Erbfall ausreichend Zeit hatte, zunächst die Erben zu ermitteln. Im Allgemeinen gilt die Faustregel, daß ein Jahr ausreichend ist. Die Gerichte können nur überprüfen, ob die Schätzung des Finanzamtes (Anzahl der Erben, Steuerklasse) in Ordnung geht oder nicht. Wenn dies der Fall ist, darf auch ein Steuerbescheid „gegen Unbekannt“ ergehen (Urteil vom 17.06.2020, Az II R 40/17).

 

Doch keine Ausweitung bei Gold-Besteuerung

Besitzer von Gold können sich nicht nur über steigende Kurse freuen, sondern auch darüber, daß die Gewinne beim Verkauf steuerfrei bleiben, wenn der Kauf des Goldes länger als ein Jahr zurückliegt. Neben physischem Gold gibt es auch die Anlagemöglichkeit in sogenannte „Gold-ETCs“, also Wertpapiere, die ein Recht auf den Bezug von physischem Gold verbriefen. Die Gewinne aus dem Verkauf von Gold-ETCs sollten nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich ab dem 01.01.2021 wie Gewinne aus anderen Wertpapieren steuerpflichtig gestellt werden. Hiervon hat die Bundesregierung aber nun abgesehen (siehe Bundestagsdrucksache 19/22447).

 

Das Finanzamt als Moralapostel

Viele Paare haben heutzutage unerfüllte Kinderwünsche und alleinstehende Frauen manchmal auch. Eine solche hatte beim Finanzamt die Kosten für die Kinderwunschbehandlung steuerlich absetzen wollen. Nach dem Motto „Wo kämen wir denn da hin?“ spielte das Finanzamt aber nicht mit und meinte, nur verheiratete oder in einer festen Beziehung lebende Frauen hätten ein Recht auf Abzug. Sehr feinsinnig führte das Finanzgericht Münster hierzu aus, daß der künstlichen Befruchtung auch alleinstehender Frauen keine medizinischen Bedenken entgegenstehen und im Übrigen auch nachgewiesen sei, daß Kinder alleinerziehender Eltern in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt seien (Finanzgericht Münster, Az 1-K-3722/18-E, Urteil vom 24.06.2020).

 

Auch Auslandssemester steuerlich abzugsfähig

Die Welt wird zunehmend internationaler, was sich auch an der Vernetzung von Universitäten und den wachsenden Möglichkeiten zum Auslandsstudium zeigt. Ein Finanzamt sah aber nicht ein, sich steuerlich am Auslandssemester eines Studenten zu beteiligen. Der BFH hat das Finanzamt zurückgepfiffen und den steuerlichen Abzug abgesegnet. Bei Auslandsaufenthalten ergeben sich weitgehende steuerliche Abzugsmöglichkeiten auch für die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Heimflüge. Voraussetzung – Es muß sich um ein sogenanntes Zweitstudium handeln. Das ist der Fall beim sogenannten Master-Studium. Auch das Bachelor-Studium im Anschluß an eine abgeschlossene Berufsausbildung oder an ein anderes abgeschlossenes Bachelor-Studium zählen zur Kategorie Zweitstudium (Beschluß vom 14.5.2020, Az VI R 3/18).

 

Und jetzt ist Feierabend

Ein sehr lesenswertes, schon ein wenig verrücktes Buch ist der Titel „Antifragilität“ von Nassim Nicholas Taleb. Untertitel: „Anleitung für eine Welt, die wir nicht verstehen“. An einer Stelle spricht er über das Thema Informationsflut und meint: Wenn es nichts zu berichten gibt, dann sollte eine Zeitung halt auch mal nur ein paar Seiten haben. Aber leider würde ja trotzdem immer alles vollgeschrieben mit der Folge, daß man viel Unwichtiges lesen müsse. In diesem Sinne halten wir es mit der Oktoberausgabe unseres Newstickers kurz und wünschen Ihnen einen schönen Feierabend!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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