Fickus und Fickus Steuerberater Köln

Newsticker

4. Sonderausgabe zum Corona-Virus Sekretariat | 23.03.2020

 

Rettungspaket der Bundesregierung beschlossen

“In der Coronakrise hat der Bund ein beispielloses Hilfspaket verabschiedet, mit dem er Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen unterstützt. Das Kabinett beschloss gleich mehrere große Schutzschirme und umfangreiche Rechtsänderungen. Damit die Hilfen rasch ankommen, soll im Schnellverfahren bereits am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat den Maßnahmen zustimmen.” (Zitat Spiegel Online) Auch kleinere Unternehmen sollen in den Genuß von schneller Liquiditätshilfen kommen, entweder über Kredite oder auch über echte Zuschüsse, die nicht mehr zurückbezahlt werden müssen. Bleiben Sie am Ball und sprechen Sie Ihre Bank darauf an. Mehr Infos:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/coronavirus-bundesregierung-beschliesst-umfangreiches-rettungspaket-a-2e96dfed-b307-4a47-a62b-ca81cf7be4a9

 

Rettungspaket für NRW beschlossen

Im Föderalismus den Überblick zu behalten fällt nicht immer leicht. Im Moment erst recht nicht. NRW hat wie auch andere Bundesländer ein eigenes Rettungspaket aufgesetzt. Mehr Infos:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/kabinett-bringt-nrw-rettungsschirm-auf-den-weg

 

Schnelle Hilfe für KMU

Das Problem wird sein, die Mittel schnell in die Wirtschaft weitergeleitet zu bekommen. Wie wir es sehen, sind die staatsnahen Institutionen wie KfW, NRW-Bank und auch der Sparkassensektor sehr schnell aus den Startlöchern gekommen. Jedenfalls in Köln waren die Sparkassen viel schneller als z.B. die Genossenschaftsbanken. Mehr Infos:

KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

NRW-Bank: https://www.bb-nrw.de/de/index.html

Sparkasse KölnBonn: https://www.sparkasse-koelnbonn.de/fi/home/aktionen/firmenkunden-informationen-corona.html

 

Entschädigungsansprüche bei Betriebsschließungen

§ 56 Infektionsschutzgesetz beginnt mit dem Satz: “Wer auf Grund dieses Gesetzes (…) Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.” Im Klartext: Das ist eine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Staat für Unternehmen, die von einer staatlich verordneten Betriebsschließung betroffen sind. Wir wollen jetzt nicht dazu aufrufen, Vater Staat mit Schadenersatzklagen zu überziehen, denn wir denken, dort wird hart an der Lösung der Probleme gearbeitet. Auch müssen viele Unternehmen schauen, schneller an Geld zu kommen als es auf diesem Weg möglich ist. Dennoch sollten betroffene Unternehmen von dieser Möglichkeit wissen. Mehr Infos einschließlich Nennung der zuständigen Behörden für einen Antrag z.B. unter:

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf