Fickus und Fickus Steuerberater Köln

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9. Sonderausgabe zum Corona-Virus Sekretariat | 05.06.2020

 

S o n d e r i n f o

Ä n d e r u n g   d e r   U m s a t z s t e u e r s ä t z e –

D r i n g e n d e r   H a n d l u n g s b e d a r f   f ü r   U n t e r n e h m e n

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

in Berlin wurden diese Woche einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die sich im Geschäftsleben wohl schon ab dem 1. Juli 2020 einschneidend auswirken werden.

Historisch wohl einmalig ist die Änderung der Umsatzsteuersätze in so kurzer Frist, und das auch noch im Laufe des Kalenderjahres. Mit der geplanten Senkung der Umsatzsteuersätze ist für alle Unternehmen ein unmittelbarer Handlungsbedarf verbunden, da die unterschiedlichsten Systeme schon ab dem nächsten Monat auf die neuen Steuersätze eingerichtet sein müssen. Das gilt insbesondere für Registrierkassen, aber auch für kaufmännische Anwendungen wie zum Beispiel die Auftragskalkulation, Vorlagen für die Erstellung von Rechnungen und insbesondere natürlich für die Buchhaltung.

Wir gehen davon aus, daß unser IT Dienstleister DATEV auch in kurzer Frist dazu in der Lage sein wird, die notwendigen Anpassungen durchzuführen, so daß wir der Erstellung der Buchhaltungen für unsere Mandanten von daher gelassen entgegensehen. Da wir die Buchhaltungen und Jahresabschlüsse aber auf Basis der Unterlagen unserer Mandantschaft erstellen, sind wir auf einen sauberen Input angewiesen. Deshalb können wir Ihnen nur dringend empfehlen, sich umgehend mit der Frage zu befassen, wo Ihre kaufmännischen Systeme Anpassungsbedarf haben, damit Sie am 1. Juli vorbereitet am Start stehen. Ansonsten ist das Chaos vorprogrammiert, und das sollte nach Möglichkeit natürlich vermieden werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung und hoffen, daß auch Ihre IT-Partner Gewehr bei Fuß stehen, damit dieser weitreichende Änderungsbeschluß auch seinen Weg in die Praxis findet.

 

Mit den besten Grüßen

Ihre Steuerberater

Fickus & Fickus aus Köln