Fickus und Fickus Steuerberater Köln

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Sonderausgabe - Grundsteuerreform 2022 Sekretariat | 31.01.2022

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Jahr 2022 ist das Jahr der großen Grundsteuerreform. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes werden im Jahr 2022 sage und schreibe 36 Millionen Immobilien in Deutschland neu bewertet werden müssen. Daß sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Modell einigen konnten, macht die Sache nicht einfacher, denn einige Länder haben sich Bewertungsmodelle ausgedacht, die vom sogenannten Bundesmodell mehr oder minder stark abweichen. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums heißt es zu dem Mammut-Thema lapidar:

„Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die Steuer – Onlineplattform Elster eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die Länder werden die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.“

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

Das hört sich schwer danach an, als ob dem Immobilienbesitzer in nächster Zeit einiger Streß mit dem Finanzamt ins Haus steht. Geradezu tröstlich dagegen sind die Aussagen unseres Finanzministers NRW Lutz Lienenkämper zum Thema:

„Wir werden dieses Modell mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit umsetzen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Dazu werden wir rechtzeitig vor Abgabe der Steuererklärung alle Informationen individuell zur Verfügung stellen, die bei uns verfügbar sind. Darüber hinaus werden wir weitere wesentliche Informationen bereitstellen und zentrale Fragen beantworten. Zusätzlich wird es eine hilfreiche Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer dafür besonders weiterentwickelten und auf die Anforderungen der Grundsteuererklärung speziell angepaßten Online-Plattform geben.“

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/grundsteuer

Derzeit können wir beim besten Willen nicht sagen, wie die Finanzämter die Herkulesaufgabe der Neubewertung aller deutschen Immobilien innerhalb der vorgesehenen Fristen schultern wollen. Deshalb raten wir dazu, die Entwicklung zunächst einmal abzuwarten und zu sehen, welche Hilfestellungen (IT-Schnittstellen, individuelle Erteilung von Informationen etc.) Ihnen und uns von der Finanzverwaltung in nächster Zeit tatsächlich angeboten werden.

Mit den besten Grüßen aus Köln

Ihre Steuerberater Fickus & Fickus

 

 

Bitte beachten Sie: Dieses Dokument verfolgt ausschließlich den Zweck, ausgewählte Themen in allgemeiner Form darzustellen. Die hierin enthaltenen Ausführungen und Darstellungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Bei Fragen zu den besprochenen Themen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.