Fickus und Fickus Steuerberater Köln

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Sonderausgabe - Schenkungsteuer auf Immobilien Sekretariat | 22.11.2022

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

wahrscheinlich haben auch Sie schon über die Medien davon erfahren, daß die steuerliche Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungsteuer sich ab dem kommenden Jahr ändern soll. In der Berichterstattung ist zum Teil davon die Rede, daß sich wegen der Änderungen im Extremfall die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer vervielfachen könne.

Aus unserer Sicht besteht für derlei Befürchtungen kein Anlaß. Die wichtigste Änderung besteht in der Übernahme der aktuellen Immobilienwertverordnung 2021 in die steuerliche Bewertung. Bis Ende 2022 liegt der Besteuerung die etwas betagte Immobilienwertverordnung 2010 zu Grunde. Die Immobilienwertverordnungen spiegeln vereinfachend gesagt die Bewertungsergebnisse wider, welche deutschlandweit von den sogenannten Gutachterausschüssen gesammelt und veröffentlicht werden. Die Gutachterausschüsse sind Gremien von Grundstückssachverständigen, deren Aufgabe die Sammlung, Berechnung und Veröffentlichung wichtiger Informationen über den Grundstücksmarkt ist. Die neue Verordnung spiegelt also den aktuellen Stand des deutschen Immobilienmarktes im Jahr 2021 wider.

Es besteht damit aus unserer Sicht nicht die Gefahr, daß mit der zum Jahreswechsel geplanten Gesetzesänderung von heute auf morgen Grundstücksbewertungen nach Mondpreisen ins Haus stehen. Aus diesem Grund raten wir von übereilten Reaktionen auch ab. Falls Sie aber bereits konkrete Pläne für die schenkweise Übertragung von Grundvermögen haben, könnte es sich empfehlen, diese noch im Jahr 2022 zu realisieren.

Bei Rückfragen oder Besprechungsbedarf können Sie uns immer gerne ansprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Steuerberater Fickus & Fickus aus Köln

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie: Dieses Dokument verfolgt ausschließlich den Zweck, ausgewählte Themen in allgemeiner Form darzustellen. Die hierin enthaltenen Ausführungen und Darstellungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Bei Fragen zu den besprochenen Themen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.