Fickus und Fickus Steuerberater Köln

Newsticker

Newsticker Steuern März - April 2020 Sekretariat | 23.04.2020

 

Chapeau!

Wir mäkeln ja gerne mal an Regierung, Gesetzgeber und Behörden herum, aber jetzt muß man auch mal sagen, daß doch einiges wirklich gut gelaufen ist in den letzten Wochen. Wie schnell Gesetze beschlossen und auch umgesetzt worden sind, das war schon beeindruckend. Sicherlich wird im Nachhinein deutlich werden, daß auch Webfehler in den Rettungskonzepten für die abschmierende Wirtschaft enthalten waren, aber das liegt wohl in der Natur der Sache. Und auch die Finanzämter werden irgendwann wieder von Ihrer schier atemberaubenden Kulanz umschalten auf Normalbetrieb. Aber es wird eine gute Erfahrung gewesen sein.

 

Aktuelle Pläne der Koalition in Sachen Corona

Nach der ersten Welle von Hilfsaktionen sprechen die Spitzen der Groko bereits über weitere Maßnahmen. So soll das Kurzarbeitergeld von derzeit 60% bzw. 67% (für Haushalte mit Kindern) auf 80 bzw. 87% erhöht werden. Wenn man sich vor Augen führt, welch weite Teile der Wirtschaft bereits in Kurzarbeit gegangen sind, kann man erahnen, wieviel Geld hier in die Hand genommen wird. Weitere Pläne – Zeitweise Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% für die besonders gebeutelte Gastronomiebranche, Möglichkeiten zur schnelleren Steuererstattung für 2019 über Verrechnung voraussichtlicher Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus 2019, eine halbe Milliarde extra für die Schulen zur Finanzierung der Umstellung auf Digitalunterricht. Mehr Infos: https://www.n-tv.de/politik/Diese-Krisenhilfen-plant-die-GroKo-article21730852.html

 

Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Folgen?

Es wird auch schon eifrig darüber diskutiert, wie die voraussichtlich immensen Kosten der Corona-Krise finanziert werden können. Hier wurde von der SPD-Co-Vorsitzenden Saskia Esken bereits eine Vermögensabgabe ins Spiel gebracht. Sicher ist es noch zu früh für irgendwelche Prognosen, aber immerhin hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schon mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine solche Abgabe verfassungsmäßig wäre oder nicht. Das Ergebnis ist zwar zurückhaltend formuliert, aber die Tendenz in dem Gutachten geht in Richtung Zulässigkeit einer solchen Abgabe. Mehr Infos:

https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

Die Reaktionen auf den Vorstoß von Frau Esken waren auch in ihrer eigenen Partei eher ablehnend. Ebenso ablehnend haben sich Vertreter der CDU und der FDP geäußert. Ein etwas zweifelhaftes Verhältnis zu großen Zahlen hat der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Fabio de Masi, offenbart, seines Zeichens Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen der Partei. Er läßt sich zu dem Thema Vermögensabgabe mit den Worten zitieren: „Eine Vermögensabgabe für Milliardäre ist nötig. Die sogenannten kleinen Leute, die den Laden jetzt am Laufen halten, dürfen nicht die Rechnung für höhere Staatsverschuldung durch die Corona-Krise bezahlen.“ Sollen wir daraus schließen, daß DIE LINKE sich nun zum Anwalt der Millionäre gemacht hat oder hat Herr de Masi bei den vielen großen Zahlen einfach nur den Überblick verloren? Mehr Infos:

https://www.fabio-de-masi.de/de/article/2679.faz-spd-erw%C3%A4gt-verm%C3%B6gensabgabe.html

 

Steuerzahlerfreundliche Urteile der Finanzgerichte

Wieder haben uns die Finanzgerichte mit weisen und steuerzahlerfreundlichen Urteilen erfreut, von denen wir Ihnen einige vorstellen möchten:

BFH: Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar: Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen (BFH, Urteil vom 19.12.2019, VI R 8/18). Das Finanzamt wollte den Abzug nicht zulassen, weil es meinte, die Kosten wären von der Entfernungspauschale abgedeckt. Dem ist der BFH entgegengetreten, denn die Pauschale deckt nur die typischen Sachkosten des Berufspendlers ab, nicht aber Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Personenschaden.

Schuldenerlaß bei Schottimmobilien steuerpflichtig? Wer in eine Schrottimmobilie investiert, hat unter Umständen doppelten Schaden. Das Geld ist weg und die Verluste werden steuerlich auch nicht anerkannt. Ein findiges Finanzamt wollte noch eins draufsetzen und dem geprellten Anleger sogar noch einen Gewinn in die Bücher schreiben. Dieser sollte sich aus einem Schuldenerlaß der finanzierenden Bank ergeben haben, der für den Steuerzahler doch schließlich bares Geld wert gewesen sei. Das FG Baden-Württemberg ist dem mit seiner Entscheidung vom 26.7.2019 (13 K 1991/17) entgegengetreten und zu dem Ergebnis gelangt, der Vorteil steuerlich irrelevant sei, weil die ganze Investition steuerlich irrelevant sei. Bitte kein Rosinenpicken, könnte man auch sagen. Das Finanzamt hat tatsächlich den Mumm gehabt, gegen die Entscheidung Revision einzulegen (BFH IX R 32/19). Wir hoffen zuversichtlich auf die Weisheit des Bundesfinanzhofes bei seiner höchstrichterlichen Entscheidung über diese Fragestellung.

Steuerfreiheit für Eigenheimverkauf: Veräußert der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muß er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung noch kurzzeitig vermietet hatte. Das hat der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 03.09.2019 IX R 10/19 entschieden. Der Kläger hatte seine Wohnung nach Auszug bis zum Verkauf übergangsweise noch vermietet und das Finanzamt wollte deshalb die Steuerfreiheit für den Eigenheimverkauf nicht gewähren. Der BFH sah dies anders und gab dem Kläger Recht.

 

Lästig – Erlaß zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Miet-und Leasingverträgen

Wir sind ja ohnehin keine Freunde des Leasing (siehe auch unseren Newsticker vom Januar 2020). Jetzt haben wir noch einen weiteren Grund dafür, denn der Erlaß des Bundesfinanzministeriums zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Miet- und Leasingverträgen ist nun amtlich: Die umsatzsteuerliche Einordnung von Miet- und Leasingverträgen wird grundlegend neu geregelt und erfolgt nicht mehr in Anlehnung an die ertragsteuerlichen Regelungen. Bisher ist die steuerliche Beurteilung in der Einkommensteuer und Umsatzsteuer harmonisiert gewesen. Damit hat es nun ein Ende. Sehr bedauerlich, denn damit wird das Thema Leasing weiter verkompliziert. Ein Lichtblick: Für vor dem 18.03.2020 abgeschlossene Verträge kann die alte Rechtslage weiter angewendet werden. Aber alle neuen Leasingverträge müssen ab sofort steuerlich doppelt abgeklopft werden.

 

Doppelbesteuerung der Renten – Neues Musterverfahren bekanntgeworden

Für Aufruhr sorgte Ende letzten Jahres die vom BFH-Richter Dr. Egmont Kulosa geäußerte These, die Rentenbesteuerung in ihrer derzeitigen Form sei verfassungswidrig, da sie zur Doppelbesteuerung führe (siehe auch unseren Newsticker Steuern Oktober/November/Dezember 2019). Ein Mathematiker und ein Steuerberater haben jetzt einmal nachgerechnet und das eigentlich ohnehin auf der Hand liegende Ergebnis solide untermauert. Außerdem ist beim Finanzgericht des Saarlandes (AZ 3 K 1072/20) jetzt ein weiteres Verfahren anhängig, das sich mit der Fragestellung befaßt. Betroffene Rentner können Einspruch einlegen, das Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO beantragen und (in aller Ruhe) den Ausgang des Verfahrens beim FG Saarland abwarten.

 

Bitte beachten Sie: Dieses Dokument verfolgt ausschließlich den Zweck, ausgewählte Themen in allgemeiner Form darzustellen. Die hierin enthaltenen Ausführungen und Darstellungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Bei Fragen zu den besprochenen Themen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.